Gemeinde Schefflenz

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Gemeinde Aktuell

Entzünden von Feuer

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass das Verbrennen von landwirtschaftlichen Abfällen, Gartenabfällen und Holzabfällen nur unter sehr strengen Voraussetzungen zulässig ist. Das Verbrennen stellt eine Ausnahme dar und ist nur erlaubt, wenn eine anderweitige Beseitigung nicht möglich ist und das Genehmigungsverfahren mit der unteren Verwaltungsbehörde durchlaufen ist.

Eine Verbrennung von Holzabfällen jeglicher Art auf Privatgrundstücken ist nicht mehr zulässig. Im Innenbereich besteht ein grundsätzliches Verbrennungsverbot.

Eine Anmeldung des Feuers bei der Integrierten Leitstelle Mosbach oder bei der Feuerwehr ist nicht möglich. Auch die private Anmeldung bei einzelnen Feuerwehrmitgliedern ist nicht zulässig. Wir bitten die Bevölkerung dringend davon abzusehen.
Wer ordnungswidrig handelt, riskiert ein Bußgeld und muss für die Kosten eines verursachten Feuerwehreinsatzes aufkommen. Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit dem Ordnungsamt in Verbindung (Tel. 06293/920030).