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Bebauungsplan Mittelstraße
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 1 BauGB, sowie der Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2 BauGB.