Gemeinde Schefflenz

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Gemeinderat Archiv

Öffentliche Bekanntmachung

Der Gemeinderat der Gemeinde Schefflenz hat am 09.04.2018 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs.1 BauGB beschlossen, für den Bebauungsplan „Schöndelrain“ eine Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchzuführen.

Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Lageplan vom 09.04.2018.

Ziele und Zwecke der Planung:
Durch den Erwerb des Grundstücks Flst.Nr. 5565 und den geplanten Abbruch des ehemaligen Roedderaltenheims ergibt sich für die Gemeinde Schefflenz die Möglichkeit einer nachhaltigen Stadtentwicklung und Schaffung neuer Bauplätze.

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,0 ha und ist derzeit als Sondergebiet ausgewiesen. Im Zuge der Änderung soll das Sondergebiet in ein allgemeines Wohngebiet umgewandelt werden und Platz für ca.13 neue Bauplätze schaffen.

Zur Ermöglichung des Vorhabens ist eine Änderung des Bebauungsplans „Schöndelrain“ erforderlich, die im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB umgesetzt werden soll. Da die Bebauungsplanänderung von den Darstellungen im Flächennutzungsplan abweicht, ist der Flächennutzungsplan zu einem späteren Zeitpunkt im Wege der Berichtigung anzupassen (§ 13 a Abs. 2 Nr. 2).

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Der nächste Verfahrensschritt ist die Offenlegung, die in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderats behandelt wird und dann ebenfalls öffentlich bekannt gemacht wird.

Schefflenz, den 13. April 2018

gez. Rainer Houck
Bürgermeister

Auf den Anschlag an der Verkündigungstafel des Rathauses im Ortsteil Mittelschefflenz wird verwiesen.