Gemeinde Schefflenz

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Neues aus dem Archiv

Während das Findbuch für die Teilarchive von Kleineicholzheim und Oberschefflenz nur jeweils eine Urkunde, für Unterschefflenz acht Urkunden aufführt, sind es für Mittelschefflenz 327, davon 139 gedruckte und 188 handschriftlich erstellte. Über die Einordnung einzelner Archivalien unter diese Rubrik durch den amtlichen Archivfachmann ließe sich allerdings streiten. Es handelt sich in den überwiegenden Fällen um Dokumente von ein bis vier Seiten mit äußerst verschiedenen Inhalten. Von diesen soll nun hier diejenige Urkunde vorgestellt werden, die die Nummer 136 trägt.
Es handelt sich um einen Auszug aus dem Protokoll (Extractus Protocolli) einer Sitzung der Leiningenschen Landesregierung, in der es u. a. um die Frage ging, wie auf den engen Kirchhöfen mit den Gebeinen verfahren werden sollte, die bei der Anlage neuer Gräber zu Tage kamen. Das Conclusum (der Beschluss) vom 5. Juli 1804 lautet:
„Den fürstlichen Oberämtern und Ämtern wäre zuzuschreiben, da hochfürstliche Regierung in Erfahrung gebracht, dass auf vielen Kirchhöfen in den hochfürstlichen Landen sogenannte Beinhäuser seyen, worin man diejenige Gebeine, welche aus alten Gräbern bei Gelegenheit einer neuen Leiche, die dahin kähme, ausgegraben würden, und nicht mehr verscharrt werden könnten, aufzubewahren pflege, und solche oft in sehr großer Menge da lägen, welches an und für sich nicht nur sehr unschicklich seye, sondern auch bei manchen Vorübergehenden eine Abscheu von sehr nachtheiligen Folgen erregen könne: So sehe sich hochfürstl. Regierung veranlasst, den fürstlichen Oberämtern und Ämtern aufzugeben, die Veranstaltung alsbald zu treffen, dass die Gebeine entweder in eine Grube auf dem Kirchhof, wenn derselbe Geräumig genug dazu wäre, oder auf einem sonst schicklichen Platz versenket würden. Dabei hätten die fürstliche Oberämter und Ämter den Todtengräbern zu bedeuten, in Zukunft die alten Gräber, worinn neue Todten begraben würden, so tief zu graben, dass die alten Gebeine in denselben wieder mit verscharrt würden. Wie dieser Befehl hochfürstlicher Regierung vollzogen worden, sey man binnen 14 Tägen gehorsamsten Berichts von den fürstlichen Oberämtern und Ämtern gewärtig.“
In derselben Urkunde befindet sich auch ein Erlass vom 13. Juli 1804, in der es um eine Fahndung geht:
„Der Beysaßen Sohn Peter Kamp aus dem fürstlichen Ort Rineck, von dem ein Signalement (ein Steckbrief) hierunter folget, hat sich als comples (Komplize) einer begangenen Mordthat durch seine Flucht und einige andere Umstände äußerst verdächtig gemacht.
Signalement
Derselbe ist 30 – 31 Jahr alt, 5 Schuh 3 – 4 Zoll hoch, mageren Angesichts, Bleicher Farbe, schwarz-braunen Haaren, grauen Augen, kleiner gespitzter Nase, Großen Munds, tregt einen dunkelblauen tuchenen Rock (Jacke), Grün Manchesternes Brusttuch, Gelb lederne Hosen, weis wollene Strümpfe, und einen 3 eckigt ausgeschlagenen Huth, ist seiness Handwerks ein Maurer und Steinhauer, und führt ein Weibsbild mit sich, mit welcher er nicht copuliert (verheiratet) ist.
Denen Ortsvorständen wird daher bedeutet, auf den Flüchtling Gute Späe und Kundschaft auszustellen, denselben auf betretten gefänglich anzuhalten, und zur weiteren beförderung anhero einzuliefern. Lohrbach 13. Juli1804. Leiningisches Amt.“
Adressiert ist das Schreiben „An die Oberschultheiserey Schefflenz“.