Gemeinde Schefflenz

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Gefahren durch freilaufende Hunde - keine Mitnahme von Hunden

Gefahren durch freilaufende Hunde – keine Mitnahme von Hunden
auf die Friedhöfe


Immer wieder erreichen uns Beschwerden von Bürgern über
freilaufende Hunde im Ortsetter. Die Hundehalter werden deshalb eindringlich
darauf hingewiesen, dass von freilaufenden Hunden vielfältige Gefahren für die
öffentliche Sicherheit ausgehen können (Gefährdung von Menschen, von anderen
Tieren, Verunreinigung öffentlicher Flächen usw.) Die Gefährdung anderer durch
Hunde wird als Ordnungswidrigkeit mit einer beachtlichen Geldbuße geahndet.

Grundsatz ist, dass Hunde so zu halten sind, dass niemand
gefährdet wird. Dazu gehört, dass Hunde innerhalb des Ortes an der Leine zu
führen sind. Die Mitnahme von Hunden auf die Friedhöfe ist nicht erlaubt.
Hundebesitzer, die ihre Hunde frei umherlaufen lassen, müssen damit rechnen,
dass sie zur Anzeige gebracht werden. Deshalb muss es auch im Interesse der
Hundebesitzer heißen: Hunde an die Leine!

Wir appellieren an die
Einsicht der Hundehalter, dafür zu sorgen, dass die Hundehaltung zu keinerlei
Ärgernis oder Beschwerde Anlass gibt.