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Wir bitten Sie, Ihre/n Wasserzähler abzulesen und den Stand in die erhaltene Ablesekarte einzutragen. Achtung: Es sind nur die 5 Stellen des Zählers vor dem Komma (schwarze Zahlen) abzulesen und einzutragen. Nachkommastellen werden nicht berücksichtigt.
Entsprechende Musterbeispiele für die Eintragung des Zählerstandes sind auf dem Anschreiben abgedruckt.
Für die Rückgabe der Zählerstände stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
- Auf der Internetseite der Gemeinde Schefflenz www.schefflenz.de finden Sie den Link in der Kategorie Gemeinde & Daten / Gemeinde aktuell. Ihre Login-Daten sind im Anschreiben angegeben.
- Durch Scannen des QR-Codes auf dem Anschreiben gelangen Sie direkt zur Eingabemaske.
- Alternativ senden Sie die Ablesekarte per Post an die aufgedruckte Adresse
oder per Fax an 0681/587-5011.
- Selbstverständlich kann die ausgefüllte Ablesekarte auch im Rathaus abgegeben werden.
Wie jedes Jahr werden die abgegebenen Zählerstände auf den Verbrauchszeitraum bis 31.12.2023 hochgerechnet.
Die Zählerstände sind bis spätestens 09. November 2023 abzugeben.
Nicht abgelesene Zählerstände werden anhand des Vorjahresverbrauches geschätzt!
Veränderungen bei den versiegelten Grundstücksflächen sowie erstmals versiegelte Flächen (Neubauten) sind der Gemeindeverwaltung anzuzeigen.
Die Gemeinde Schefflenz bedankt für die termingerechte Abgabe / Rückgabe der Zählerstände.
Um das Ablesen so weinfach wie möglich zu machen, können Sie hier ihre Daten online angeben.