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Gemeinde Schefflenz (Druckversion)

Gemeinde Aktuell

Anforderungen an Passbilder für den Personalausweis und (Kinder)Reisepass

Für Ausweisdokumente ist vorgeschrieben, ein biometrisches Passbild zu benutzen. Das Bundesministerium des Innern in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt geben vor, welchen Richtlinien das biometrische Passbild entsprechen muss. Bereits am 01. November 2005 wurde die Grundvoraussetzung für das biometrische Passbild geschaffen.

Bei der Beantragung eines Personalausweises, Passes sowie Kinderreisepasses ist vom Passbewerber ein aktuelles Lichtbild in der Größe von 45 Millimeter x 35 Millimeter im Hochformat und ohne Rand vorzulegen. Das Lichtbild muss die Person in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigen.

Die Gültigkeitsdauer von Ausweisen und Pässen ist 10 Jahre (bei Antragstellern über 24 Jahren) bzw. 6 Jahre (bei Antragstellern unter 24 Jahren). Es ist deshalb notwendig, dass das Passbild aktuell (nicht älter als 1 Jahr) ist. Qualitativ hochwertige Fotos sind die Grundlage einer einwandfreien Wiedergabe des Bildes und Voraussetzung für die Anwendung der Gesichtsbiometrie in Personalausweisen und Pässen.

Ihr Passamt
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