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Hinweis auf die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit §§ 2, 3, 13, 14 und 19 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat am 09.12.2013 folgende Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen beschlossen. Grund der Neufassung war die Einräumung der tagesweisen Nutzung der Schulkindbetreuung. Folgende Gebührensätze wurden hierzu beschlossen:
Bei einer Nutzung von
- 1 Tag pro Woche 10,00 €/Monat
- 2 Tage pro Woche 20,00 €/Monat
- 3 Tage pro Woche 30,00 €/Monat
- 4 Tage pro Woche 40,00 €/Monat
- 5 Tage pro Woche 40,00 €/Monat
Bei der Nutzung der Schulkindbetreuung bis zu 1 Stunde am Tag werden folgende Gebühren erhoben:
- 1 Tag pro Woche 5,00 €/Monat
- 2 Tage pro Woche 10,00 €/Monat
- 3 Tage pro Woche 15,00 €/Monat
- 4 Tage pro Woche 20,00 €/Monat
- 5 Tage pro Woche 20,00 €/Monat
Bei einer Nutzung der Schulkindbetreuung in den Ferien wird die bereits gezahlte Gebühr für diesen Monat angerechnet. Erstrecken sich die Ferien nicht auf den gesamten Monat, werden die Gebühren anteilig angerechnet.
Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.12.2013 in Kraft.
Auf den Anschlag an der Verkündungstafel am Rathaus im Ortsteil Mittelschefflenz (Mittelstr. 47) wird hingewiesen.
Schefflenz, den 13.12.2013
gez. Rainer Houck
Bürgermeister