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Gemeinde Schefflenz (Druckversion)

Gemeinde Aktuell

Gehweg parken ist verboten

Gehweg parken ist verboten


Gehwege werden von vielen Autofahrern leider als Parkfläche betrachtet und genutzt. Die für die Fußgänger freigelassenen Restfläche reicht oft nur noch für ein „Vorbeidrücken an den Fahrzeugen aus.

Gerade Fußgänger und Kinderwagen, Gehilfen oder Rollstuhlfahrer müssen dann auf die Fahrbahn ausweichen. Ebenso Kinder, die bis zum 8. Lebensjahr den Gehweg zum Rad fahren benutzen müssen. Nach § 12 Abs. 4 StVO ist das Parken auf dem Gehweg grundsätzlich verboten. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer dies zu beachten.
 
Unser gemeindlicher Vollzugsdienst ist zu verschiedenen Zeiten in allen vier Ortsteilen vorzufinden, um den ruhenden Verkehr (Parken, Halten, Verkehrsverbote) zu überwachen. Es werden bei Zuwiderhandlungen kostenpflichtige Verwarnungen ausgesprochen.

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