Gemeinde Schefflenz

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Gemeinde Aktuell

Steuerbescheide 2024

Grundsteuer 2024
Die Grundsteuerbescheide der Gemeinde Schefflenz für das Jahr 2024 werden den Steuerpflichtigen, die ab 2024 steuerpflichtig werden, bzw. bei denen Veränderungen in der Besteuerung eingetreten sind, im Januar 2024 zugestellt.

Ergab sich bei Ihrer Grundsteuerpflicht keine Änderung, erhalten Sie 2024 keinen neuen Bescheid.

Die Grundsteuerbescheide 2024 behalten ihre Gültigkeit, bis eine Änderung eintritt, z.B. im Steuerbetrag oder bei Eigentumswechsel.

Die Gemeinde Schefflenz macht alle Steuerpflichtigen darauf aufmerksam, dass die Grundsteuer zum 15.2., 15.5., 15.8. sowie zum 15.11.2024 ohne weitere Aufforderung zu je einem Viertel fällig ist.

Sollten Sie nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, sorgen Sie bitte dafür, dass die Beträge fristgerecht gezahlt werden.
Auf den Aushang an der Verkündungstafel des Rathauses im Ortsteil Mittelschefflenz, Mittelstr. 47, wird hingewiesen.
Eine Steuerfestsetzung durch öffentliche Bekanntmachung ist nach § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz zulässig.
 
Hundesteuer 2024
Alle gemeldeten Hundebesitzer erhalten im Januar den Jahresbescheid Hundesteuer für 2024. Bei Unregelmäßigkeiten setzen Sie sich bitte unverzüglich jedoch bis spätestens 15.2.2024 mit dem SteueramtTel. 06293/9200-22, in Verbindung. Die Hundesteuer ist bis zum 15.2.2024 zu begleichenWenn Sie nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, sorgen Sie bitte für eine fristgerechte Zahlung. 
 
Jahresendabrechnung Wasser-/Abwasser 2023
Alle Gebührenpflichtigen erhalten im Januar 2024 ihre Jahresendabrechnung. Eine daraus resultierende Forderung oder ein Guthaben werden mit der Vorauszahlung per 15.2.2024 verrechnet. Die Fälligkeiten der weiteren Vorauszahlungen sind der 15.5., 15.8. und der 15.11.2024.
Sollten Sie nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, sorgen Sie bitte dafür, dass die Beträge fristgerecht gezahlt werden.