Gemeinde Schefflenz

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Gemeinde Aktuell

Illegale Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern - keine Pumpen!

Durch die allgemeine Trockenheit der letzten Monate und die anhaltenden Tagestemperaturen sind in den Gewässern Niedrigwasserabflüsse aufgetreten, die überwiegend unter dem langjährigen Mittel (MNQ) liegen. Die kommenden Sommermonate mit Hitze und fehlenden Niederschlägen verursachen neben niedrigen Wasserständen auch erhöhte Wassertemperaturen und damit niedrige Sauerstoffwerte.

 
Momentan ist keine Besserung in Sicht, denn die vorausgesagten, kurzen Niederschläge werden den Wassermangel der vergangenen Monate nicht ausgleichen können. Es besteht die Gefahr, dass aufgrund der Niedrigwasserstände, welche zu Stresssituationen im Gewässer führen, die Gewässerbiologie und die Gewässerökologie insbesondere für Fische und Kleinlebewesen beeinträchtigt werden.
 
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die öffentlichen Gewässer wie Brunnen und Bäche im Gemeindegebiet nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung im Rahmen des Gemeingebrauchs benutzt werden dürfen.
Eine Entnahme muss durch Schöpfen von Hand oder Tränken in geringen Mengen für die Landwirtschaft und den Gartenbau erfolgen. Das Benutzen von Pumpen oder ähnlichen technischen Hilfsmitteln zur Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern und Brunnen ist verboten. Sollte es dennoch zu einer unzulässigen Wasserentnahme kommen, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern im 4-stelligen Bereich.
Wir bitten um Beachtung!