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Gemeinde Schefflenz (Druckversion)

Gemeinderat Archiv

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung „Weingarten" 
Der Gemeinderat der Gemeinde Schefflenz hat am 09.04.2018 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs.1 BauGB beschlossen, für den Bebauungsplan „Weingarten“ eine Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchzuführen.

Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem nachstehend abgedruckten Lageplan vom 09.04.2018.

Ziele und Zwecke der Planung:
Das Grundstück Flst.Nr. 9950/1 ist im Bebauungsplan „Weingarten“ als private Grünfläche ausgewiesen. Unter dem Hintergrund einer wachsenden Bauplatznachfrage hat die Gemeinde Schefflenz das Grundstück erworben zur Ausweisung einer öffentlich genutzten Fläche sowie einer Baufläche. Das Plangebiet
umfasst eine Fläche von ca. 0,17 ha.

Zur Ermöglichung des Vorhabens ist eine Änderung des Bebauungsplans „Weingarten“ erforderlich, die im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB umgesetzt werden soll.

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Der nächste Verfahrensschritt ist die Offenlegung, die in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderats behandelt wird und dann ebenfalls öffentlich bekannt gemacht wird.

Schefflenz, den 13. April 2018

gez. Rainer Houck
Bürgermeister

Auf den Anschlag an der Verkündigungstafel des Rathauses im Ortsteil Mittelschefflenz wird verwiesen.
 
 
http://www.schefflenz.de//de/rathaus-gemeinderat/gemeinderat/gemeinderat-archiv