Gemeinde Schefflenz

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Gemeinderat Archiv

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 27.01.2014

Wer Spaß haben will, muss wohl zahlen: Zwar wird die Vergnügungssteuersatzung demnächst neu geschrieben werden, aber die Steuer bleibt wohl erhalten.

Soll es in Schefflenz eine Vergnügungssteuer geben oder nicht? Mit dieser Frage beschäftigten sich die Gemeinderäte in ihrer Sitzung am Montag. Die Verwaltung schlug vor, ganz auf die Besteuerung von Spielautomaten zu verzichten - zu viel Aufwand bei zu wenig Ertrag, so lautete die Begründung. Einige Gemeinderäte lehnten dies jedoch ab - sie fürchten, so den Betreibern von Spielautomaten noch zusätzliche Anreize zu liefern. Im Jahr 2007 waren in Schefflenz zuletzt Spielautomaten betrieben worden - danach mussten Spieler ihr Glück woanders suchen. Vor diesem Hintergrund war es deshalb unerheblich, dass die momentan gültige "Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer" rechtswidrig ist. Denn das Bundesverfassungsgericht entschied sinngemäß: Eine pauschale Besteuerung von Spielautomaten ist nicht in Ordnung, diese muss sich am Umsatz orientieren. Doch dies ist komplizierter. Seit kurzem befinden sich in der Badgaststätte in Unterschefflenz nun zwei Automaten. Somit müsste auch die Satzung, die noch von einer Pauschalbesteuerung ausgeht, geändert werden. Katrin Weimer, im Schefflenzer Rathaus unter anderem für die Finanzverwaltung zuständig, erklärte, dass sich diese Steuer lohne, wenn im Ort Spielkasinos betrieben würden. In Gaststätten lohne sich eine Vergnügungssteuer jedoch kaum, da der Umsatz dort deutlich geringer sei. "Das bringt mehr Ärger als Vorteile", bemerkte Katrin Weimer.
Gemeinderat Gero Wohlmann warf jedoch ein, dass es gar nicht um wirtschaftliche Gründe gehe: Vielmehr gebe man so die Steuerungswirkung aus der Hand. Es sei schlecht, wenn andere Städte und Gemeinden, so zum Beispiel Buchen, Vergnügungssteuer erheben, Schefflenz jedoch nicht. Bürgermeister Rainer Houck erläuterte daraufhin, dass die Regelungen für Buchen und Schefflenz nicht zu vergleichen seien - allein was die Anzahl der Automaten anbetreffe. Der Schefflenzer Bürgermeister bezweifelt darüber hinaus die erwähnte Steuerungswirkung, sieht diese gar bei "gleich null". Sprich: Eine neue Vergnügungssteuersatzung mache viel Arbeit, und das Aufstellen von weiteren Automaten lasse sich so auch nicht verhindern.
Die Mehrheit der Schefflenzer Gemeinderäte sieht dies jedoch anders: Ein Antrag, die momentane Satzung aufzuheben, wurde mit sechs Ja- und sechs Neinstimmen nicht angenommen. Daraufhin stimmten bei vier Enthaltungen acht Räte für eine Neufassung der Vergnügungssteuersatzung. Diese soll von Seiten der Verwaltung bis April dieses Jahres ausgearbeitet und dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt werden.