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Die in Baden-Württemberg geltende "Süddeutsche Ratsverfassung" unterscheidet zwei kommunalverfassungsrechtliche Organe: Den Gemeinderat mit einer fünfjährigen Amtszeit als Hauptorgan und den Bürgermeister mit einer achtjährigen Amtszeit. Beide Organe werden durch Volkswahl legitimiert. Dem Schefflenzer Gemeinderat gehören 14 Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie der Bürgermeister als Vorsitzender an. Die letzte Gemeinderatswahl fand am 26. Mai 2019 statt.
Vorsitzender
Bürgermeister Rainer Houck
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Die Gemeinderäte in der aktuellen Amtsperiode:
Für die Aufgaben über die gemeindlichen Grenzen hinaus stehen Ihnen die gewählten Abgeordneten unter diesem Link zur Verfügung.