Gemeinde Schefflenz

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Neues aus dem Gemeinderat

Ergebnisse der Gemeinderatssitzung vom 22.1.2024

Am 22.1.2024 fand eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt. Dabei wurden folgende Themen behandelt und Beschlüsse gefasst:


Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden Fragen zum Baugebiet Mittelstraße, der Arbeitsgruppe B 292 und der Verkehrsschau gestellt und diverse Anregungen gegeben. Ein Bürger weist auf die Leerstände in den alten Ortskernen hin und das Thema Fotovoltaik wird angesprochen.
Bekanntgabe der Beschlüsse der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 12.12.2023
Die Einstellung einer Erzieherin für die Kindertagesstätte Oberschefflenz wurde beschlossen.
Informationen, Anfragen, Anregungen, Teil I
Hinsichtlich der Anregungen aus der Einwohnerfragestunde weist der Gemeinderat auf die seitherigen und laufenden Sanierungsprogramme in den Ortskernen hin, die teilweise unter finanzieller Beteiligung der Gemeinde durchgeführt werden. 
Aus dem Rat wird bemängelt, dass im Rathaus keine Kartenzahlung möglich ist. Ebenso wird auf die Rechtsgrundlagen der Freiflächen-Fotovoltaik eingegangen. Außerdem wird die Digitalisierung und das Online-Zugangsgesetz angesprochen.
Beschluss zur Bildung eines Gemeindewahlausschusses für die Gemeinderatswahl am 9.6.2024
Die Bundesregierung hat als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den 9.6.2024 bestimmt. In Folge hat das Innenministerium den Tag für die nächsten regelmäßigen Kommunalwahlen auf den gleichen Termin festgesetzt. Zu wählen sind Vertreter des Kreistags und des Gemeinderats. Somit ist der Gemeindewahlausschuss neu zu bilden. Der Gemeinderat stimmt der Besetzung des Gemeindewahlausschusses mit Edgar Kunzmann als Vorsitzender, Sabine Binnig als stellvertretender Vorsitzenden und Marion Herold, Thorsten Utz und Marisella Angstmann als Beisitzer*innen zu.
Bebauungsplan „Mittelstraße“ im Ortsteil Mittelschefflenz (Heilungsverfahren)
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans soll die planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden, eine dem örtlichen Eigenbedarf entsprechende Anzahl an Wohnbaugrundstücken im Ortsteil Mittelschefflenz zu entwickeln. In der Gemeinderatssitzung am 18.10.2021 wurde die Aufstellung des Bebauungsplans „Mittelstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß §13b BauGB beschlossen. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18.7.2023 entschieden, dass die Entwicklung von Bauland im Außenbereich nicht im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung durchgeführt werden darf, da dies gegen Europarecht verstößt. Die Gemeinde Schefflenz hat daraufhin das Verfahren gestoppt, bis Klarheit über das weitere Vorgehen und Rechtsklarheit herrscht. Im weiteren Verfahren soll eine Umweltprüfung mit Erstellung eines Umweltberichts durchgeführt werden.
Der Gemeinderat beschließt die Einleitung des Heilungsverfahrens, billigt den überarbeiteten Vorentwurf des Bebauungsplans „Mittelstraße“ und gibt den überarbeiteten Vorentwurf des Bebauungsplans „Mittelstraße“ für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie zur Beteiligung der Nachbarkommunen frei.
Beschlussvorlage Kriterienkatalog für Freiflächen-Fotovoltaikanlagen
Um künftig mehr Sicherheit und Autarkie im Bereich der Energieversorgung zu erlangen und gleichzeitig für eine positive Klimabilanz zu sorgen, soll für das Gemeindegebiet von Schefflenz ein Kriterienkatalog zum Erlass von Bebauungsplänen für die Errichtung von Freiflächen-Fotovoltaikanlagen aufgestellt werden. Für die Erstellung des Kriterienkatalogs gab es im Vorfeld eine kurze Korrespondenz mit umliegenden Kommunen. 
Der Gemeinderat möchte zu diesem Themenkomplex ergänzende Informationen und vertagt die Entscheidung.
Einberufung der Jagdgenossenschaftsversammlung und Zustimmung zur Satzung der Jagdgenossenschaft
Auf Basis der aktuell geltenden Vorschriften des Jagdrechts und er gemäß Satzung der Jagdgenossenschaft hat der Gemeinderat in seiner Funktion als Jagdvorstand mindestens alle 6 Jahre eine Jagdgenossenschaftsversammlung einzuberufen.  Ebenso ist die bestehende Satzung der Jagdgenossenschaft an die aktuelle Rechtslage anzupassen. Als Versammlungstermin wird der 26.2.2024 vorgeschlagen. Der Gemeinderat beschließt, die Versammlung der Jagdgenossenschaft auf den vorgeschlagenen Termin einzuberufen. Bürgermeister Houck wird beauftragt, die Tagesordnungspunkte für die Versammlung aufzustellen und im Gemeindeblatt der Gemeinde zu veröffentlichen. Ferner wird zugestimmt, Bürgermeister Houck als Versammlungsleiter und die Gemeindeverwaltung als Schriftführer zu bestellen. Dem Beschluss der Jagdgenossenschaft, der Verwaltung der Jagdgenossenschaft dem Gemeinderat gemäß den gesetzlichen Regelungen zu übertragen, wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass der vorgelegte Satzungsentwurf ohne inhaltliche Änderungen von der Jagdgenossenschaftsversammlung beschlossen wird. Die Aufgaben der Satzung werden zur dauernden Erledigung auf den Bürgermeister übertragen und zugestimmt, die Verpachtung der Eigenjagdbezirke der Gemeinde zusammen mit dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk dem Gemeinderat zu übertragen, solange dieser mit der Verwaltung beauftragt ist.
Auftragsvergabe zur Neukonzeption der Gemeindehomepage
Die Gemeindehomepage wurde letztmalig im Jahr 2012 erneuert und ist in die Jahre gekommen. Daher soll das Erscheinungsbild komplett überarbeitet und an aktuelle Anforderungen sowie dem Online-Zugangsgesetz angepasst, sowie ein barrierefreier Zugang umgesetzt werden. Hierzu wurden 3 Angebote eingeholt, von denen 2 vorliegen. Um eine zeitnahe Auftragsvergabe zu gewährleisten, ermächtigt der Gemeinderat Bürgermeister Houck den Auftrag zur Neugestaltung der Homepage bis zu einem Auftragswert von 16.000 € zu vergeben.
Gewährung eines Investitionskostenzuschusses an den SVS
Die SV Schefflenz e.V. hat mit Datum vom 17.12.2023 einen Investitionskostenzuschuss für den Einbau einer Wasserzisterne am Sportplatz Mittelschefflenz gestellt. Unter Voraussetzung der technischen Umsetzbarkeit beschließt der Gemeinderat Gewährung eines Investitionskostenzuschusses an die SVS in Höhe von 1.994 €. Dieser wird in den Haushalt 2024 aufgenommen.
Beschluss zur Annahme von Zuwendungen
Der Gemeinderat genehmigt die Annahme einer Zuwendung von je 500 € für die drei Schefflenzer Kindertagesstätten und eine Geldspende in Höhe von 230 € für das Benefizkonto der Gemeinde Schefflenz.
Informationen, Anfragen, Anregungen (Teil II)
Der Vorsitzende informiert über den Sachstand zur Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge. Seitens des Gemeinderats wird auf Missstände bei der Reinigung örtlicher Leichenhallen hingewiesen. Es wird über die Regelungen des Silvesterfeuerwerks und deren Überwachung thematisiert.