Gemeinde Schefflenz

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Gemeinde Archiv

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Lerches – 1. Änderung“
Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes und des Entwurfs der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften

Der Gemeinderat der Gemeinde Schefflenz hat in öffentlicher Sitzung am 23.10.2018 den Entwurf des Bebauungsplans „Lerches – 1. Änderung“ im Ortsteil Oberschefflenz gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Planbereich wird begrenzt:
im Westen : durch das Flst. Nr. 10828 (Straße „Lerches“)
im Norden : durch das Flst. Nr. 10807
im Osten : durch das Flst. Nr. 525 (Talstraße)
im Süden : durch das Flst. Nr. 10811

Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergeben sich aus dem nachfolgenden Übersichtsplan. 
 
Ziel und Zweck der Planung:

Im Baugebiet „Lerches“ in Oberschefflenz ist der Bau eines Mehrfamilienhauses mit sieben Wohneinheiten geplant. Sämtliche Wohnungen werden schwellenfrei ausgeführt. Zudem wird durch einen Aufzug die Barrierefreiheit gewährleistet. Mit der Realisierung des Vorhabens soll der gestiegenen Nachfrage nach Miet- bzw. altersgerechten Wohnungen in der Gemeinde Schefflenz Rechnung getragen werden. Mit den geplanten sieben Wohneinheiten, wird die im Bebauungsplan auf maximal zwei beschränkte Anzahl an Wohneinheiten pro Wohnhaus überschritten.
Aufgrund der Überschreitung der Anzahl an Wohneinheiten ist die Änderung des Bebauungsplans „Lerches“ erforderlich.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist eine moderate Nachverdichtung durch die Schaffung von Miet- bzw. altersgerechtem Wohnraum zur Förderung der Innenentwicklung und zur Deckung des vorhandenen Bedarfs. Das bisher zulässige Maß an Überbauung und Gebäudehöhe wird dabei beibehalten.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und der Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden vom 12.11.2018 bis 14.12.2018 im Bürgerbüro des Rathauses der Gemeinde Schefflenz, Mittelstraße 47, zu den üblichen Öffnungszeiten zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Die Planunterlagen sowie die Bekanntmachung werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB im Zeitraum der Offenlegung zudem auf der Homepage der Gemeinde Schefflenz (www.schefflenz.de), Rubrik „Gemeinde aktuell“ eingestellt.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB wird deshalb abgesehen.

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches und § 4a Abs. 6 des Baugesetzbuches bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Schefflenz, den 02.11.2018

gez.
Rainer Houck
Bürgermeister
 
Auf den Anschlag an der Verkündigungstafel des Rathauses im Ortsteil Mittelschefflenz, Mittelstraße 47, wird verwiesen.