Gemeinde Schefflenz

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Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern

Durch die extreme Trockenheit der letzten Monate und die anhaltenden hohen Tagestemperaturen sind in den Gewässern Niedrigwasserabflüsse aufgetreten, die überwiegend unter dem langjährigen Mittel (MNQ) liegen. Die anhaltende Hitze und fehlende Niederschläge verursachen neben niedrigen Wasserständen auch erhöhte Wassertemperaturen und damit niedrige Sauerstoffwerte.
Momentan ist keine Besserung in Sicht, denn die vorausgesagten, kurzen Niederschläge werden den Wassermangel der vergangenen Wochen nicht ausgleichen können. Es besteht die Gefahr, dass aufgrund der Niedrigwasserstände, welche zu Stresssituationen im Gewässer führen, die Gewässerbiologie und die Gewässerökologie insbesondere für Fische und Kleinlebewesen beeinträchtigt werden.
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die öffentlichen Gewässer wie Brunnen und Bäche im Gemeindegebiet nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung im Rahmen des Gemeingebrauchs benutzt werden dürfen.
Eine Entnahme muss durch Schöpfen von Hand oder Tränken in geringen Mengen für die Landwirtschaft und den Gartenbau erfolgen. Das Benutzen von Pumpen oder ähnlichen technischen Hilfsmitteln zur Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern und Brunnen ist verboten. Wir bitten um Beachtung!