Gemeinde Schefflenz

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Hinweise zur Bundestagswahl am 24. September 2017

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl des 19. Deutschen Bundestages am 24. September 2017 sind alle Wahlberechtigte zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?
 
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettel werden in die Schablonen gelegt.
 
Die Felder für die „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen.
 
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761 36122.


Kennzeichnung der Stimmzettel

Nach der Änderung der Bundeswahlordnung ist nunmehr auf allen Stimmzetteln am oberen rechten Rand eine abgeschnittene Ecke vorhanden. Damit können blinde oder sehbehinderte Wähler, die sich zur Kennzeichnung des Stimmzettels auch einer Stimmzettelschablone bedienen können, selbst erkennen, wo bei einem Stimmzettel die Vorderseite und wo oben ist. Mit dieser Information möchten wir Ihren Fragen oder Ihren eventuell auftretenden Zweifel an der Amtlichkeit/Gültigkeit/Echtheit des Stimmzettels zuvorkommen.