Gemeinde Schefflenz

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Gemeinde Archiv

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum: Land fördert Investitionen

Jahresprogramm 2018 des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) liegt vor
Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) fördert das Land Baden-Württemberg die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden und Dörfer.
Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, die zeitgemäßes Leben und Wohnen ermöglichen, die eine wohnortnahe Versorgung sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Dabei ist die aktive Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und die interkommunale Zusammenarbeit von besonderer Bedeutung. Beiträge zum Ressourcen- und Klimaschutz sind bei kommunalen Projekten Pflicht und führen bei privaten Projekten zu einem Fördervorrang. Projektträger und Zuwendungsempfänger können neben den Kommunen auch z.B. Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.
Ziel der Programmausschreibung 2018 ist es, Impulse zur Nutzung innerörtlicher Flächen zu setzen. Studien zum Thema Wohnraumbedarf in Baden-Württemberg gehen auch im Ländlichen Raum in den nächsten Jahren von steigenden Bevölkerungszahlen aus. Die Schaffung von zeitgemäßem und bezahlbarem Wohnraum ist gegenwärtig in den Städten und Gemeinden eine der zentralen Herausforderungen. Der Grundsatz "Innenentwicklung vor Außenentwicklung" muss dabei in der kommunalen Bau-landpolitik zum Regelfall werden. Gute innerörtliche Bausubstanz muss erhalten und zu zeitgemäßem Wohnraum umgebaut werden. Baufällige Gebäude hingegen können weichen und Platz für Neues schaffen. Deshalb werden im ELR 2018 prioritär Investitionen privater Haus- und Wohnungsbesitzer gefördert. Nach den guten Erfahrungen in 2017 werden auch im Jahresprogramm 2018 die Hälfte der zur Verfügung stehenden Fördermittel für den Schwerpunkt "Wohnen" eingesetzt. Das ELR konzentriert sich auf Innentwicklung und Bestandsgebäude. Dabei wird der Bereich der förderfähigen Innenbereiche ausgedehnt und schließt auch Siedlungsflächen aus den 60er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts ein, sofern diese mit der Ortsmitte zusammengewachsen sind und einen entsprechenden Entwicklungsbedarf nachweisen.
Gefördert wird vor allem die Umnutzung leerstehender Gebäude, z.B. von ehemaligen landwirtschaftlichen Ökonomiegebäuden zu Wohnungen.
Die Förderkulisse bezieht sich auf die Ortsteile Ober- und Unterschefflenz sowie Kleineicholzheim. In Mittelschefflenz können interessierte Eigentümer über das Landessanierungsprogramm attraktive Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen.
Die Anträge sind bei der Gemeinde Schefflenz einzureichen.
Für weitere Informationen stehen Ihnen Frau Millinger (Tel.: 9200-14) von der Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung. Gerne vereinbaren wir auch einen unverbindlichen und kostenlosen Beratungstermin mit unserem betreuenden Städteplaner für Sie.
Bitte beachten Sie, dass für Maßnahmen, die im Jahr 2018 realisiert werden sollen, eine Antragstellung möglichst bald, spätestens bis 15. September 2017 erfolgen sollte.Das Ministerium macht darauf aufmerksam, dass die Unterlagen gleich zu Beginn vollständig einzureichen sind. Eine nachträgliche Bezuschussung von bereits begonnenen Vorhaben ist nicht möglich.
Fördermittel aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum halten unseren Ortskern lebendig: „Machen Sie mit!“