Gemeinde Schefflenz

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Gemeinde Archiv

Bekanntmachung

Die Grundsteuerbescheide der Gemeinde Schefflenz für das Jahr
2017 werden den Steuerpflichtigen, die ab 2017 steuerpflichtig werden, bzw. bei
denen Veränderungen in der Besteuerung eingetreten sind, im Januar 2017
zugestellt.

Für die Steuerpflichtigen, die für das Kalenderjahr 2017 die
gleichen Grundsteuern wie im Vorjahr zu entrichten haben, erfolgt keine
gesonderte Feststellung durch schriftlichen Steuerbescheid mehr. Für diese
Steuerpflichtigen treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die
gleichen Rechtswirkungen ein, als sei ihnen an diesem Tag ein schriftlicher
Steuerbescheid zugegangen. Alle anderen Steuerpflichtigen erhalten im Jahr 2017
letztmalig einen schriftlichen Steuerbescheid. Dieser behält seine Gültigkeit
bis zum Eintritt von Änderungen.

Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung erfolgte
Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen
Bekanntmachung Widerspruch beim Bürgermeisteramt Schefflenz – Steueramt –
Mittelstr. 47, 74850 Schefflenz schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt
werden. Die Frist ist auch durch Einlegung des Widerspruchs beim Landratsamt
des Neckar-Odenwald-Kreises, Renzstraße 10, 74821 Mosbach, gewahrt.

Schefflenz, den 13.01.2017 Rainer Houck, Bürgermeister

Auf den Aushang an der Verkündungstafel des Bürgerbüros im Ortsteil Mittelschefflenz,
Mittelstr. 47, wird hingewiesen.