Gemeinde Schefflenz

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Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen und Dokumenten für Kinder


Im Hinblick auf die bevorstehende Ferien- und Reisezeit möchten wir auf eine rechtzeitige Beantragung der Ausweispapiere hinweisen. Bitte prüfen Sie, ob die für Ihre Reise benötigten Ausweispapiere vorhanden bzw. noch gültig sind. Eine Verlängerung der bisherigen Ausweisdokumente ist nicht möglich.
Beachten Sie bitte auch, dass für den neuen biometrischen Pass und vorläufigen Pass, sowie für den neuen Personalausweis immer biometrische Fotos benötigt werden.
Die Gebühr für unter 24jährige beläuft sich für den Personalausweis auf 22,80 €, für den Reisepass auf 37,50 €. Bei über 24jährigen Antragstellern liegt die Gebühr für den Personalausweis bei 28,80 € und für den Reisepass 60,– €. Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.
Kinderreisepässe können für Kinder nur bis zum 12. Lebensjahr beantragt werden. Es ist wichtig, dass Sie zur Antragstellung folgende Unterlagen mitbringen: Biometrisches Foto (auch bei Kleinkindern), evtl. bisheriger, abgelaufener Kinderreisepass, 13,– € Gebühr und die Geburtsurkunde des Kindes. Bitte beachten Sie noch, dass Kinder ab 10 Jahren bei der Antragstellung die Unterschrift leisten müssen. Kinder unter 10 Jahren sollen, sofern sie schreibkundig sind, ebenfalls die Unterschrift leisten.
Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt berechtigen. Seit diesem Tag müssen alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Wenn Sie noch Fragen haben, informieren wir Sie gerne (Tel. 06293/9200-33 Bürgerbüro).
Zu Ihrer Information hier nochmals die Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
Montag bis Mittwoch und Freitag von 8.30 – 11.30 Uhr und Mittwochnachmittag von 15.00 –18.00 Uhr