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Kennzeichnung der Stimmzettel
Nach der Änderung der Bundeswahlordnung ist nunmehr auf allen Stimmzetteln am oberen rechten Rand eine abgeschnittene Ecke vorhanden.
Damit können blinde oder sehbehinderte Wähler, die sich zur Kennzeichnung des Stimmzettels auch einer Stimmzettelschablone bedienen können, selbst erkennen, wo bei einem Stimmzettel die Vorderseite und wo oben ist.
Mit dieser Information möchten wir Ihren Fragen oder Ihren eventuell auftretenden Zweifel an der Amtlichkeit/Gültigkeit/Echtheit des Stimmzettels zuvorkommen.