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Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigung Schefflenz-Oberschefflenz (Nord) Neckar-Odenwald-Kreis

Öffentliche Bekanntmachung
vom 06.04.2022
Flurbereinigung Schefflenz-Oberschefflenz (Nord)
Neckar-Odenwald-Kreis
Az.: 2.14 - 3279/ B 07.14


Beteiligung der Öffentlichkeit
im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung


Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis -untere Flurbereinigungsbehörde- gibt hiermit auf
Grund von §§ 18-21 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) das
Vorhaben:
Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sowie Änderung, Verlegung
oder Einziehung vorhandener Anlagen in der Flurbereinigung Schefflenz-
Oberschefflenz (Nord)
öffentlich bekannt.
Hierzu liegen die Entwürfe (Stand 06.04.2022) der Wege- und Gewässerkarte mit
Landschaftskarte und Erläuterungsbericht, (inkl. UVP-Bericht nach § 16 UVPG) sowie
weitere entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen (ÖRA, Natura 2000
Verträglichkeitsprüfung,saP) einen Monat lang im Rathaus in 74850 Schefflenz, Mittelstraße
47 zur Einsicht aus.

Am Montag, 30. Mai 2022 ist ein Beauftragter des Landratsamts -untere
Flurbereinigungsbehörde- von 8.30 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 16.30 Uhr im Rathaus
in 74580 Schefflenz, Mittelstraße 47 anwesend, um Auskünfte zu erteilen.
Zusätzlich kann die Bekanntmachung mit Karten und Berichten auf der Internetseite des
Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (https://fno-
verfahren.lgl-bw.de/FISInternet/verfahren.xhtml?vfa=3279) sowie auf dem zentralen
Internetportal nach § 20 UVPG (www.uvp-verbund.de) eingesehen werden.
Während der einmonatigen Auslegung und einem weiteren Monat können zu dem Vorhaben
jedermann schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis,
Neckarelzer Straße 7, 74821 Mosbach oder bei jeder anderen Dienststelle des
Landratsamtes Neckar-Odenwald-Kreis umwelterhebliche Anregungen und Bedenken
vorgebracht werden.
Die Anregungen und Bedenken werden geprüft. Über die Zulässigkeit des Vorhabens
entscheidet unter Berücksichtigung des Ergebnisses dieser Prüfung nach Abschluss der
Planung die obere Flurbereinigungsbehörde durch Planfeststellungsbeschluss oder
Plangenehmigung. Die Öffentlichkeit wird über diese Entscheidung unterrichtet werden.


D.S.
gez. Müller, OVR‘in