Gemeinde Schefflenz

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Gefahren durch frei laufende Hunde

Immer wieder erreichen uns Beschwerden von Bürgern über frei laufende Hunde im Ortsetter. Die Hundehalter werden deshalb eindringlich darauf hingewiesen, dass von frei laufenden Hunden vielfältige Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen können (Gefährdung von Menschen, von anderen Tieren, Verunreinigung öffentlicher Flächen usw.). Die Gefährdung anderer durch Hunde wird als Ordnungswidrigkeit mit einer beachtlichen Geldbuße geahndet.

Grundsatz ist, dass Hunde so zu halten sind, dass niemand gefährdet wird. Dazu gehört, dass Hunde innerhalb des Ortes an der Leine zu führen sind. Die Mitnahme von Hunden auf die Friedhöfe ist nicht erlaubt. Hundebesitzer, die ihre Hunde frei umherlaufen lassen, müssen damit rechnen, dass sie zur Anzeige gebracht werden. Deshalb muss es auch im Interesse der Hundebesitzer heißen: Hunde an die Leine.

Wir appellieren an die Einsicht der Hundehalter, dafür zu sorgen, dass die Hundehaltung zu keinerlei Ärgernis oder Beschwerde Anlass gibt.