Gemeinde Schefflenz

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Verunreinigungen durch Hundekot

Aus aktuellem Anlass weist das Ordnungsamt darauf hin, dass der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen hat, dass der Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen, ausgewiesenen Radwegen, in fremden Vorgärten oder in öffentlichen Grün- oder Erholungsanlagen verrichtet. Wenn doch, muss er den abgelegten Tierkot unverzüglich beseitigen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist dies nach § 27 der geltenden Polizeiverordnung eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.  Vermehrt erreichen uns Beschwerden von Landwirten, dass landwirtschaftlich genutzte Flächen, insbesondere in der Nähe von Ortslagen als Hundetoilette missbraucht werden. Diese Beschwerden sind sehr wohl begründet: der mit dem Kreiselmähwerk fein im Futter verteilte Hundekot hält die Tiere vom Fressen ab und stellt eine hohe Infektionsgefahr dar. Der Hundekot in Feldfrüchten ist eine sehr unappetitliche Sache.  Wir richten den dringenden Appell an alle Hundehalter: nehmen Sie auf dem nächsten Spaziergang mit Ihrem Hund eine Plastiktüte mit und sammeln Sie die Hinterlassenschaften auf. Damit können Sie unsere Landwirte bei der Produktion gesunder Lebensmittel unterstützen.