Gemeinde Schefflenz

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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Gemeinde Schefflenz - Ortsteil Mittelschefflenz - Bebauungsplan "Wohnen und Pflegen"
Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes und des Entwurfs der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften

Der Gemeinderat der Gemeinde Schefflenz hat in öffentlicher Sitzung am 14.12.2020 den Entwurf des Bebauungsplans "Wohnen und Pflegen" und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften mit Datum vom 25.11.2020 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich rund 400 m nordwestlich des Ortskerns von Mittelschefflenz.

Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergeben sich aus dem nachfolgenden Übersichtsplan.

Ziel und Zweck der Planung

Durch die Errichtung des Seniorenwohnheims mit ergänzender Tagespflege-Praxis soll laut Kreisseniorenbericht des Neckar-Odenwald-Kreises dringend benötigter altersgerechter Wohnraum sowie ausreichend Pflegemöglichkeiten in Schefflenz geschaffen werden. Mit der Errichtung einer Senioreneinrichtung mit ergänzender Nutzung am ausgewählten Planstandort wird dies in zentrumsnaher Ortslage von Mittelschefflenz umgesetzt.

Das Bebauungsplanverfahren erfolgt im Regelverfahren mit zweistufiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 und § 4 BauGB.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und der Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden vom 18.01.2021 bis 19.02.2021 (jeweils einschließlich) im Rathaus der Gemeinde Schefflenz (Bürgerbüro), Mittelstraße 47, 74850 Schefflenz zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung wird der Bürgerschaft Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.

Das Rathaus ist derzeit leider nur nach entsprechender Terminvereinbarung für Sie geöffnet. Aus diesem Grund bitten wir um vorherige terminliche Absprache unter der Tel.Nr. 06293/9200-14 oder per E-Mail unter martina.millinger@schefflenz.de.

Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die Beteiligung der Behörden.
Die Planunterlagen sowie die Bekanntmachung werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB im Zeitraum der Offenlegung zudem auf der Homepage der Gemeinde Schefflenz (www.schefflenz.de/Leben und Wohnen/Bebauungspläne) eingestellt.

Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen
- Umweltbericht mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Boden, Wasser,Luft und Klima, Tiere und Pflanzen, Wirkungsgefüge zwischen biotischen und abiotischen Faktoren, Landschaft, Biologische Vielfalt, Mensch, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, Kultur- und sonstige Sachgüter, Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern

Flora, Fauna, Biotope
- Grünordnungsplan mit Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung eines Ingenieurbüros für Umwelplanung vom 25.11.2020
- Fachbeitrag Artenschutz mit Artenerfassung und Artenschutzprüfung eines Ingenieurbüros vom 25.11.2020 zu den Europäischen Vogelarten und den Tier- und Pflanzenarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie

Im Rahmen der Beteiligungsschritte gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB sind umweltrelevante
Stellungnahmen mit Umweltinformationen zu folgenden Themen eingegangen (wesentliche Inhalte werden
zusammengefasst):
- Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis: Hinweise zur Art der baulichen Nutzung, zur Löschwasserversorgung,
zum Umfang der Umweltprüfung, zum Klimaschutz, zur Erstellung des Fachbeitrags Artenschutz, zur Lage
im Wasserschutzgbiet, zum Grundwasserschutz sowie Umgang mit Niederschlagswasser
- Regierungspräsidium Karlsruhe Abt.2: Hinweise zum Plangebiet als restriktionsfreie Fläche
- Regierungspräsidium Karlsruhe Abt.5: Hinweis zur wasserrechtlichen Klassifizierung
- Regierungspräsidium Stuttgart: Hinweise zur archäologische Denkmalpflege
- Regierungspräsidium Freiburg: Hinweise zur Geotechnik

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde vorgebracht werden. Nicht fristgerecht
abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches und § 4 a Abs. 6 des
Baugesetzbuches bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Schefflenz, den 15.12.2020

gez. Rainer Houck
Bürgermeister

Auf den Anschlag an der Verkündigungstafel des Rathauses im Ortsteil Mittelschefflenz, Mittelstraße 47, wird verwiesen.