Gemeinde Schefflenz

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Hunde sind im Friedhof nicht erlaubt


Aus gegebenem Anlass weisen wir wieder darauf hin, dass nach den Bestimmungen der Friedhofsordnung das Mitbringen von Hunden (Ausnahme: Blindenhunde) auf allen Schefflenzer Friedhöfen verboten ist. Bei Verstößen wird dies mit einen Ordnungsgeld geahndet.